Finanzierung unserer Leistungen
Altenhilfebereich
- Finanzierung über § 45 (a, b) SGB XI – Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Abrechnung über Pflegekassen
- Finanzierung über Pflegegeld nach § 37 SGB XI – bei häuslicher Pflege
- Finanzierung über Häusliche Ersatzpflege nach § 39 SGB XI – Pflegevertretung · Ersatzpflege · Verhinderungspflege
- Hilfe in besonderen Lebenslagen · Hilfe zur Pflege etc. – Sozialamt
- Privatfinanzierung/Selbstzahler
Beispiele Altenhilfebereich
Beispiel 1:
Frau B. hat Pflegegrad 2 und wegen ihrer Demenz Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,– € monatlich (Gesamt Jahr: 1.500,– €). Wir betreuen sie 2 Mal wöchentlich à 2 Stunden, das sind ca. 16 Stunden im Monat. Je nach tatsächlichem Betreuungsaufwand reichen die 125,– € Anspruch im Monat zur Finanzierung unserer Leistungen. Wenn nicht, kann der Fehlbetrag über Privatzahlung, Pflegegeld (anteilig) oder eventuelle Restansprüche von Betreuungs-/Entlastungsleistungen erfolgen.
Restansprüche entstehen dann, wenn der monatliche Anspruch auf Betreuungs-/Entlastungsleistungen (125,– € pro Monat) nicht voll ausgeschöpft wird und noch Guthaben bestehen bzw. Guthaben aus den Vorjahren aufgelaufen sind.
Frau B. besitzt noch ein Guthaben in Höhe von 800,– € (entstanden aus Guthaben des Vorjahres), welches wir mit verrechnen/verwenden können.
Beispiel 2:
Herr H. benötigt am Morgen, Mittag und Abend Hilfe und Unterstützung. Auch am Nachmittag muss und soll er betreut und gefördert werden. Er hat Pflegegrad 3 und Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,– € wegen seiner körperlichen Behinderung und Altersverwirrtheit.
Der Pflegedienst kommt morgens und übernimmt die Grund- und Behandlungspflege. Zusätzlich kommen wir und betreuen ihn ca. 6 Stunden in der Woche – am Mittag oder am Nachmittag. Wir machen gemeinsam Gedächtnis- oder Wahrnehmungstraining, unterhalten uns, machen Ausflüge im Rollstuhl, helfen bei der Planung und Struktur des Tagesablaufes, begleiten ihn bei Einkäufen oder unterstützen ihn in Alltagssituationen.
Außerdem haben wir regelmäßig Kontakt mit der Tochter, informieren oder beraten sie über die aktuelle Situation, Vorkommnisse oder Veränderungen.
Die Berufstätigkeit der Tochter (Schichtdienst) erfordert manchmal eine zusätzliche Betreuung von Herrn H. durch uns – am Abend, an den Wochenenden oder am Feiertag. Außerdem hat die Tochter 2 Mal im Monat abends einen Termin, den sie wahrnehmen muss. Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt hier ebenfalls über die 125,– € Betreuungs-/Entlastungsleistungen. Doch bei dem regelmäßigen und doch relativ hohen Betreuungsaufwand, reichen die 125,– € nicht aus. Der Fehlbetrag wird über das Pflegegeld, den Anspruch auf häusliche Ersatzpflege/Verhinderungspflege und ggf. private Zuzahlung finanziert.
Behindertenbereich · Bereich psychisch chronisch Kranke/Suchtkranke
- Finanzierung über §§ 55 (2) und 56 (1) SGB IX
- Finanzierung laut SGB IX: Persönliches Budget (BudgetV)
- Finanzierung über Eingliederungshilfe §§§ 39, 40, 46 nach SGB XII
- Finanzierung über § 45 (a, b) SGB XI – Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Abrechnung über Pflegekassen
- Finanzierung über Pflegegeld nach § 37 SGB XI – bei häuslicher Pflege
- Finanzierung über Häusliche Ersatzpflege nach § 39 SGB XI – Pflegevertretung/ Ersatzpflege/Verhinderungspflege
- Privatfinanzierung/Selbstzahler
Und/oder über Eingliederungshilfen/persönliche Budgets vom Sozialamt oder KSV
- Kinder/Jugendliche: Sozialamt
- junge Erwachsene/Erwachsene: KSV
Beispiele Behindertenbereich· Bereich psychisch chronisch Kranke/Suchtkranke
Beispiel 1:
S. ist 25 Jahre alt, geistig und körperlich schwer behindert und hat Pflegegrad 3.
Wir betreuen die junge Frau 2 Mal in der Woche – jeweils nachmittags für 2 bis 3 Stunden. Dadurch kann die Familie mal „Luft“ holen, Wege erledigen oder anderen Verpflichtungen nachgehen – ohne sich um die Tochter Gedanken machen zu müssen. Die Pflege und Betreuung von S. verlangt den Angehörigen ein Höchstmaß an Kraft, Aufmerksamkeit und Verfügbarkeit ab. Es ist ein 24 – Stunden „Job“, der natürlich viel Freude bereitet, aber eben auch viel Anstrengung kostet. Wir holen S. nachmittags gleich von der Werkstatt (Fördergruppe) ab, betreuen und fördern sie. Es werden individuelle Förderangebote von uns gestaltet, gemeinsam (Arzt-)Termine wahrgenommen, Alltagsfertigkeiten trainiert oder nur mal „abgehängt“.
Die Familie und S. genießen diese Zeit und sind sehr dankbar dafür. Auch wenn zusätzlich mal Betreuungsbedarf ist, übernehmen wir das. Die Familie und S. kennen uns nun mittlerweile 10 Jahre und vertrauen uns. Wir bringen sie auch mal abends ins Bett, übernehmen die Abendtoilette und die Aufsichtspflicht während der Abwesenheit der Eltern. S. erhält monatlich 125,– € Betreuungs-/Entlastungsleistungen, Wiedereingliederungshilfe im Rahmen eines persönlichen Budgets und Pflegegeld. Über diese Ansprüche werden wir monatlich finanziert.
Beispiel 2:
W. ist 29 Jahre alt. Er ist kognitiv und körperlich eingeschränkt, hat zusätzlich psychische Störungen und er ist Einzelgänger. Er ist ein Außenseiter und fällt wegen seiner „Eigenarten“ häufig auf. Eigentlich ist er sehr ruhig. Doch ab und zu rastet er aus und hat Wutanfälle – immer dann, wenn jemand etwas von ihm fordert. In der Werkstatt gibt es Probleme, er wird gehänselt und ins Abseits gestellt.
Freunde hat er keine und in der Freizeit sitzt er am liebsten vor dem Fernseher.
Die Eltern kümmern sich engagiert, doch sie sind überfordert. Er war schon mehrfach in stationärer Behandlung, aber im Alltag hat sich nicht viel geändert. Seit 4 Jahren kommen wir 1 bis 2 Mal die Woche für 3 Stunden, bieten Förderung, Therapie, Betreuung und Entlastung. W. ist sehr personenbezogen und vergöttert „seine“ Heilerziehungspflegerin. Er nimmt von uns Angebote an, die er bei anderen stets ausgeschlagen hat.
Er ist zugänglicher und kontaktfreudiger geworden – ohne dass es in der Öffentlichkeit ständig eskaliert. Er hat dazugelernt und versucht es im Alltag anzuwenden. Wenn es geklappt hat, erzählt er stolz davon. Die Eltern sind begeistert und merken die positiven Veränderungen – auch zu Hause. Er wird nicht mehr so schnell wütend und er hält sich besser an Normen und Regeln.
Er ist insgesamt fröhlicher und interessierter geworden. Mittlerweile schlägt er auch selbst mal einen Ausflug vor und freut sich darauf. Alles Dinge, die vorher nicht möglich waren. W. hat den Pflegegrad 3 und somit Anspruch auf Betreuungs-/Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege. Zusätzlich bekommt er ein persönliches Budget – zur Eingliederung in die Gesellschaft.
Mit diesem „Pool“ werden unsere Leistungen finanziert.
Beispiel 3:
Herr L. ist 48 Jahre alt und lebt allein. Er hat seit seiner Jugend körperliche, kognitive, psychische und emotionale Beeinträchtigungen (Pflegegrad 2) und er ist alkoholkrank. Er hat einen gesetzlich bestellten Betreuer, der sich um seine Belange kümmert. Herr L. muss immer mal wieder ins Krankenhaus oder zur Entgiftung. Manchmal schafft er es, längere Zeit trocken zu bleiben. Er befindet sich im gesellschaftlichen und sozialen „Abseits“ und bekommt sein Leben allein nicht mehr in den Griff. Er weiß um seine Probleme, möchte sie gerne lösen/ändern und ein „normales“ Leben führen. Doch er schafft es nicht. Trotzdem ist er ein Mensch wie jeder andere und benötigt Hilfe, Unterstützung, Betreuung und Förderung. Diese nimmt er auch dankbar an, sie ist für ihn der einzige Halt, den er noch hat. Er bekommt EU-Rente, Pflegegeld und hat Anspruch auf 125,– € zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsleistungen im Monat. Der Betreuer hat uns mit ins Boot geholt und wir betreuen Herrn L. mindestens 2 Mal in der Woche – je nach Bedarf und Gesundheitszustand. Wir kümmern uns um den Haushalt, machen Besorgungen, nehmen Arzttermine wahr oder sind einfach nur Gesprächspartner.
Außerdem gestalten wir entsprechende Förderangebote und aktivieren ihn zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Wir sind für ihn Bezugspersonen, er vertraut uns und nimmt die Hilfe gut an. Sicherlich gibt es trotzdem immer mal wieder Probleme, doch er ist stabiler geworden und die „Trockenphasen“ sind länger. Die Wohnung ist wieder in einem annehmbaren Zustand und er ist ein Stück weit „unter Kontrolle“. Das weiß er und er ist dankbar dafür. Er hat jemanden, mit dem er reden kann, an den er sich wenden kann und für den er sich auch mehr „zusammenreißt“. Ohne unsere Hilfe wäre er, so sagt er selbst, längst tot oder in einer Einrichtung.
Wir sind auch in Krisenzeiten für ihn da und stärken ihn. Unsere Leistungen werden über die 125,– € BL/EL, anteilig Pflegegeld und ein persönliches Budget finanziert.
Bereich Jugendhilfe · Familienhilfe · Hilfe zur Erziehung
- Durchführung von Maßnahmen Hilfe zur Erziehung nach § 27 (1,2) SGB VIII
Wir arbeiten im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ nach § 27 (1,2) SGB VIII (KJHG) und bieten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – im Auftrag des Jugend- und Sozialamtes der Kommune.
Erläuterung Bereich Jugendhilfe · Familienhilfe · Hilfe zur Erziehung
Gibt es massive Probleme oder Überforderungen in der Familie (z. B. bei Erziehungsfragen, der Versorgung der Kinder, bei sozialen, finanziellen, psychischen oder emotionalen Problemen, bei der Strukturierung des Alltags, bei Gewalt oder Missbrauch etc.) sollte man sich an das zuständige Jugendamt – „Allgemeiner Sozialdienst“ wenden. Die Fachkräfte dort vor Ort entscheiden dann, ob eine Hilfe (im Rahmen der Jugendhilfe) nötig/möglich ist – und falls ja, welche spezielle Hilfe dann geeignet ist und in welchem Rahmen.
Entweder übernimmt dann das Jugendamt die Hilfe und demzufolge die Finanzierung oder es werden andere Fachdienste, Institutionen oder Einrichtungen mit ins Boot geholt. Generell soll man sich in solchen Situationen immer an das zuständige Jugend- oder Sozialamt wenden. Diese werden dann die nötige Unterstützung vermitteln bzw. geeignete Hilfen vorschlagen.
Bereich entwicklungsverzögerte, lern- und verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche (ADS, ADHS, Autismus, Lernstörungen etc.)
- Finanzierung über §§ 55 (2) und 56 (1) SGB IX
- Finanzierung laut SGB IX – Persönliches Budget (BudgetV)
- Finanzierung über Eingliederungshilfe §§§ 39, 40, 46 nach SGB XII
- Finanzierung über § 45 (a, b) SGB XI – Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Abrechnung über Pflegekassen
- Finanzierung über Pflegegeld nach § 37 SGB XI – bei häuslicher Pflege
- Finanzierung über Häusliche Ersatzpflege nach § 39 SGB XI – Pflegevertretung/Ersatzpflege/Verhinderungspflege
- Privatfinanzierung/Selbstzahler
Beispiele Bereich entwicklungsverzögerte, lern- und verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche (ADS, ADHS, Autismus, Lernstörungen etc.)
Beispiel 1:
M. ist 11 Jahre alt, hat kognitive Einschränkungen, Lern-, Verhaltens- und Angsstörungen. Er ist in seinen Fähigkeiten nicht altersgerecht entwickelt und besucht die Lernförderschule. Die Eltern sind häufig an der Grenze der Belastbarkeit, in der Schule gibt es immer mal Probleme und auch das soziale Umfeld ist im Umgang mit ihm häufig überfordert. Wir kommen als sozialpädagogischer Dienst einmal in der Woche am Nachmittag und nehmen M. unter unsere „Fittiche“.
Unsere Aufgabe ist, ihn in verschiedenen Bereichen zu fördern sowie interessante Freizeitangebote zu gestalten. Das Einhalten von Normen und Regeln und die kognitive, soziale, emotionale oder motorische Förderung gehören ebenso zu unserem Angebot wie die Beratung der Eltern oder die Interaktion zwischen Elternhaus und Schule.
Wir trainieren Alltagsfertigkeiten und den Umgang mit seinen Ängsten, Ausdauer, Konzentration, soziale Integration usw. M. ist schon deutlich kooperativer, zugänglicher und ausgeglichener geworden. Er wartet immer darauf, dass wir kommen und nimmt die Angebote gut an. Auch die Eltern und die Schule bemerken Fortschritte. Er kann sogar schon über einen längeren Zeitraum seine Angst aushalten und sich ihr stellen. Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt hier über die zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen. M. erhält 125,– € im Monat.
Beispiel 2:
R. ist 13 Jahre alt, er hat ADHS, Lern- und Verhaltensstörungen und ist hyperaktiv.
Er bekommt 125,– Euro im Monat Betreuungs-/Entlastungsleistungen.
Wir kommen einmal in der Woche für ca. 3 Stunden und einmal im Monat zusätzlich. Wir betreuen und fördern ihn und sorgen für individuelle Angebote. Wir bieten Lernförderung, üben Mathe, trainieren mit ihm bestimmte Verhaltensregeln und vor allem Konzentration.
Wir fahren gemeinsam Fahrrad, sammeln Kastanien, lernen den Umgang mit Geld, machen Entspannungsübungen im Therapieraum, spielen Geduldsspiele (ohne dass er gleich ausflippt) oder üben das Aushalten von negativen Situationen.